Fundstück · Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Klare Regeln für die Nutzung von Fundstück, den Marktplatz und das Zusammenspiel zwischen Käufern, Verkäufern und der Plattform.

01Fundstück vermittelt

Der Warenkauf entsteht grundsätzlich zwischen Käufer und Verkäufer.

02Kosten bleiben sichtbar

Gebühren und verbindliche Schritte werden vor dem Abschluss angezeigt.

03Beschreibung zählt

Zustand, Bilder und bekannte Mängel gehören zum verbindlichen Angebot.

Verbindliche NutzungsbedingungenAGB von Fundstück

Die Kurzinfos dienen der Orientierung. Verbindlich ist der vollständige Wortlaut unten.

Version 3.5

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fundstück

Diese Fassung regelt den aktuellen Marktplatzbetrieb. Funktionen wie Direktkauf, kostenpflichtige Zusatzleistungen oder Abonnements gelten nur, wenn Fundstück sie aktiviert und die dazugehörigen Preise und Bedingungen vor dem Abschluss anzeigt.

1. Geltungsbereich und Plattformrolle

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung von Fundstück durch Käufer, Verkäufer und sonstige registrierte Nutzer. Fundstück stellt einen digitalen Marktplatz bereit und vermittelt Angebote besonderer Fundstücke, Brockis und lokaler Anbieter. Soweit beim jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, ist Fundstück weder Verkäufer noch Eigentümer der angebotenen Ware. Der Warenkauf kommt ausschliesslich zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Eigene Leistungen von Fundstück, insbesondere Reservierungen, Premium-Platzierungen oder Abonnements, werden dagegen unmittelbar mit Fundstück vereinbart.

2. Konto, Mindestalter und Sicherheit

Aktive Funktionen setzen ein persönliches Konto, ein Mindestalter von 18 Jahren, die Zustimmung zu diesen AGB und den Datenschutzhinweisen sowie – soweit vorgesehen – die Freigabe durch Fundstück voraus. Nutzer müssen vollständige und zutreffende Angaben machen, ihre Zugangsdaten schützen und Fundstück bei einem vermuteten Missbrauch unverzüglich informieren. Konten dürfen nicht ohne Zustimmung von Fundstück übertragen oder gemeinsam genutzt werden.

Die Freischaltung aktiver Marktplatzhandlungen erfolgt grundsätzlich in drei Schritten: Zuerst wird die Registrierung einschliesslich der E-Mail-Adresse bestätigt. Danach vervollständigt der Nutzer die erforderlichen Profildaten und reicht das Konto zur Prüfung ein. Erst mit der anschliessenden Freigabe durch Fundstück können kostenpflichtige oder verbindliche Vorgänge wie Reservationen oder Direktkäufe ausgelöst werden. Registrierung, E-Mail-Bestätigung oder das blosse Einreichen der Profildaten begründen für sich allein noch keinen Anspruch auf Freigabe. Fundstück kann bei fehlenden, widersprüchlichen oder prüfbedürftigen Angaben Ergänzungen oder geeignete Nachweise verlangen.

Die Kontofreigabe ist von der Bestätigung einer konkreten Reservationsanfrage durch den Verkäufer zu unterscheiden. Eine Reservationsanfrage bleibt zunächst kostenlos. Erst wenn der Verkäufer sie innerhalb der angezeigten Antwortfrist bestätigt, beginnt die gewählte Reservationsdauer und die zuvor ausgewiesene Reservationsgebühr wird fällig.

Ein Verkäuferkonto kann zusätzlich Funktionen zum Entdecken, Merken, Reservieren und Kaufen fremder Inserate verwenden, ohne dass dafür ein zweites Konto erforderlich ist. Vor einer verbindlichen Kaufanfrage beziehungsweise Verkaufsbestätigung bezeichnet Fundstück die an einem Inserat interessierte Person in der Oberfläche als «Interessent». Erst im verbindlichen Handelsablauf wird sie als «Käufer» geführt. Technische Rollen- und Vorgangsbezeichnungen im Hintergrund ändern daran nichts. In der Interessentenvorschau können insbesondere Anzeigename, Profilbild oder Initiale, Verifizierungsstatus, Bewertungen und zusammengefasste Aktivitätsmerkmale angezeigt werden. Private E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Wohnadresse bleiben verborgen und werden nur freigegeben, soweit dies für einen verbindlichen Vorgang erforderlich, in der jeweiligen Funktion angekündigt und datenschutzrechtlich zulässig ist.

3. Inserate und Pflichten der Verkäufer

Verkäufer dürfen nur Waren anbieten, die ihnen gehören oder zu deren Verkauf sie berechtigt sind. Beschreibung, Bilder, Preis, Zustand, Herkunft und bekannte wesentliche Mängel müssen wahrheitsgemäss und aktuell sein. Verboten sind insbesondere gestohlene, gefälschte, rechtswidrige, gefährliche oder behördlich zurückgerufene Waren sowie Inhalte, welche Rechte Dritter verletzen. Verkäufer bleiben für die Einhaltung der anwendbaren Produkt-, Kennzeichnungs-, Steuer- und sonstigen gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Fundstück kann Nachweise verlangen und rechtswidrige oder irreführende Inserate ablehnen, sperren oder entfernen.

3a. Verfügbarkeit, Abwesenheit und Pausierung von Verkäuferkonten

Verkäufer müssen ihren auf Fundstück angezeigten Verfügbarkeitsstatus wahrheitsgemäss und aktuell halten. Im Status «Verfügbar» gelten die gewöhnlichen Reservations-, Kauf- und Bearbeitungsabläufe. Im Status «Abwesend» können freie Inserate mit einem deutlich angezeigten Rückkehrdatum weiterhin sichtbar und, soweit in der jeweiligen Funktion ausgewiesen, kaufbar bleiben; neue zeitlich laufende Reservationen sind während dieser Zeit ausgeschlossen. Interessenten können sich gebührenfrei für eine Rückkehrbenachrichtigung auf die Warteliste setzen. Ein Wartelisteneintrag begründet weder eine Reservation noch einen Kaufanspruch, blockiert das Inserat nicht und eröffnet keinen Chat oder direkten Kontakt zum Verkäufer.

Das Erreichen eines angegebenen Rückkehrdatums gilt nicht ohne Weiteres als Bestätigung der tatsächlichen Verfügbarkeit. Soweit der Verkäufer keine zuvor ausdrücklich gewählte automatische Rückkehr aktiviert hat, kann Fundstück den Status auf «Rückmeldung erforderlich» beziehungsweise «Pausiert» setzen, freie Inserate vorübergehend aus öffentlichen Ansichten entfernen und den Verkäufer zur Bestätigung oder Verlängerung auffordern. Wartelistennutzer werden erst benachrichtigt, wenn die erneute Verfügbarkeit bestätigt ist und das betreffende Inserat tatsächlich wieder reserviert oder gekauft werden kann. Wiederholte Statuswechsel dürfen nicht zur Umgehung von Fristen, Gebühren, Sichtbarkeitsregeln oder anderen Plattformmechanismen eingesetzt werden.

Ein Wechsel auf «Abwesend» oder «Pausiert» lässt bereits entstandene Verpflichtungen aus bestätigten Reservationen, Kaufanfragen, Kaufverträgen, Zahlungen, Übergaben, Versand, Gegenbestätigungen, Bewertungen oder Klärfällen unberührt. Solche Vorgänge bleiben in der jeweiligen Akte sichtbar und sind innerhalb der geltenden oder zwischen den Parteien wirksam geänderten Fristen zu bearbeiten. Vor einer Pausierung kann Fundstück verlangen, dass unbeantwortete Reservationsanfragen, aktive Reservationen und noch nicht bearbeitete Kaufanfragen zuerst bestätigt, abgelehnt, gemeinsam verlängert oder mit dokumentiertem Grund beendet werden. Eine Abwesenheit kann bei Krankheit, Notfall oder vergleichbarem Anlass trotz laufender verbindlicher Verkäufe aktiviert werden; sie bewirkt jedoch keine automatische Fristverlängerung und keine Befreiung von bestehenden Pflichten.

3b. Brocki-News und öffentliche Schaufenster-Mitteilungen

Brocki-News sind öffentlich sichtbare, zeitlich begrenzte Werbe- und Informationsmitteilungen im Brocki-Schaufenster. Verkäufer sind für deren Inhalt verantwortlich und müssen sicherstellen, dass Angaben zu Waren, Aktionen, Preisen, Rabatten und Verfügbarkeit wahrheitsgemäss, aktuell, eindeutig und rechtlich zulässig sind. Preisreduktionen müssen dem betroffenen Angebot oder Sortiment klar zugeordnet werden und dürfen nicht irreführend sein.

Brocki-News dürfen insbesondere keine vertraulichen Angaben, externen Kontakt- oder Zahlungsaufforderungen, Webseiten, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern enthalten und nicht zur Umgehung von Plattform-, Sicherheits- oder Gebührenmechanismen verwendet werden. Ebenfalls unzulässig sind Spam, rechtswidrige Inhalte sowie Verletzungen von Persönlichkeits-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Rechten Dritter.

Laufzeit, Anzahl und weitere technische Begrenzungen richten sich nach der jeweils in der Funktion angezeigten Regel. Das Bearbeiten oder vorzeitige Löschen einer Meldung begründet grundsätzlich keine Verlängerung oder Ersatzveröffentlichung. Fundstück kann Brocki-News bei begründetem Anlass prüfen, deren Sichtbarkeit einschränken, sie vorzeitig entfernen oder die Funktion vorübergehend sperren. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reichweite, Sichtbarkeit, Resonanz oder einen Verkaufserfolg.

4. Angebot und Vertragsabschluss

Mit der Veröffentlichung eines für den Direktkauf freigegebenen Inserats gibt der Verkäufer gegenüber kaufberechtigten Nutzern ein verbindliches Angebot über den beschriebenen Artikel zum angezeigten Warenpreis ab. Beschreibung, Bilder, Zustand, bekannte Mängel, Preis und ausdrücklich angezeigte Übergabe- oder Versandbedingungen bilden zusammen das Angebot. Der Verkäufer ermächtigt Fundstück, die Annahme technisch entgegenzunehmen und beiden Parteien zu bestätigen; Fundstück wird dadurch nicht Partei des Warenkaufvertrags.

Vor dem verbindlichen Abschluss werden dem Käufer die wesentlichen Vertragsangaben und der Gesamtpreis angezeigt. Der Käufer kann den Vorgang abbrechen und Eingabefehler korrigieren. Mit dem abschliessenden Klick auf die eindeutig als „Zahlungspflichtig kaufen“ bezeichnete Schaltfläche nimmt der Käufer das Angebot an. In diesem Zeitpunkt kommt der Kaufvertrag direkt zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Fundstück erzeugt einen elektronischen Vertragssnapshot und bestätigt den Abschluss beiden Parteien. Eine Reservation allein begründet noch keinen Warenkaufvertrag.

5. Preise, Gebühren und Zahlung

Preise und Gebühren werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Der vor dem Abschluss ausgewiesene Gesamtpreis enthält die obligatorischen Zuschläge und, soweit anwendbar, Steuern. Freiwillige Zusatzleistungen werden separat ausgewiesen und nicht ohne ausdrückliche Auswahl berechnet. Der Warenpreis ist zwischen Käufer und Verkäufer zu bezahlen, solange Fundstück nicht ausdrücklich eine eigene Zahlungsabwicklung aktiviert. Nach dem Direktkauf stellt Fundstück den Vertragsparteien im Auftrag des Verkäufers einen elektronischen Kaufbeleg mit Zahlungsinformation bereit. Sofern im Angebot keine kürzere oder längere Frist ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Warenpreis innerhalb von zehn Kalendertagen ab Vertragsabschluss vollständig an den Verkäufer zu bezahlen. Gebühren und Provisionen von Fundstück werden entsprechend der vor dem Abschluss angezeigten Leistung und Fälligkeit geschuldet. Eine Verrechnung mit anderen Ansprüchen ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich vorgesehen oder von Fundstück bestätigt ist.

6. Reservierungen

Eine Reservationsanfrage ist zunächst kostenlos. Der Verkäufer kann sie innerhalb der angezeigten Antwortfrist von 24 Stunden bestätigen oder ablehnen. Reagiert der Verkäufer innerhalb dieser Frist nicht, endet die Anfrage automatisch und ohne Gebühr. Das Inserat kann während der offenen Anfrage vorübergehend für andere Reservationen blockiert werden; Interessenten können sich weiterhin auf eine Warteliste setzen.

Erst mit der ausdrücklichen Bestätigung durch den Verkäufer wird die ausgewählte Reservation als zeitlich begrenzte, kostenpflichtige Plattformleistung von Fundstück aktiviert. In diesem Zeitpunkt beginnt die vor der Anfrage angezeigte Reservationsdauer und die ebenfalls vorher ausgewiesene Reservationsgebühr wird fällig. Die Gebühr ist kein Anteil am Warenpreis oder Erlös des Verkäufers. Während der bestätigten Frist soll der Verkäufer den Artikel nicht anderweitig veräussern. Die Reservation endet mit Ablauf der angezeigten Frist, mit Abschluss des Kaufs oder mit einer berechtigten Stornierung. Eine Reservationsanfrage oder bestätigte Reservation begründet für sich allein noch keinen Warenkaufvertrag und garantiert keinen späteren Kaufabschluss. Ein Nichterscheinen oder eine Absage des Käufers nach der Verkäuferbestätigung begründet grundsätzlich keine Rückerstattung, sofern vor dem Abschluss nichts anderes angezeigt wurde oder zwingendes Recht entgegensteht.

Mit der übermittelten Reservationsanfrage wird ein vorgangsbezogener Chat angelegt. Der Interessent kann darin bereits eine Frage hinterlegen. Vor der ausdrücklichen Annahme sieht der Verkäufer nur, dass der Nachrichtenbereich vorbereitet ist; Nachrichteninhalt, Lesestatus und Antwortfunktion bleiben gesperrt. Mit der Annahme werden hinterlegte Nachrichten lesbar und der Chat für beide Parteien freigeschaltet. Gleichzeitig beginnen Reservationsdauer und Gebührenpflicht. Bei Ablehnung oder Fristablauf wird der Chat geschlossen und bleibt im zulässigen Umfang als Nachweis gesichert. Personen auf der Warteliste erhalten keine aktive Reservation und können Verkäufer nicht parallel direkt kontaktieren. Beim ordnungsgemässen Nachrücken gelten erneut die Regeln zur Reservationsanfrage und Verkäuferbestätigung.

Geschlossene Chats bleiben zunächst sieben Tage im aktuellen Postfach und werden danach in das Chatarchiv verschoben. Verläufe zu abgelehnten oder abgelaufenen Anfragen werden grundsätzlich bis zu 90 Tage, Verläufe zu abgeschlossenen Handelsvorgängen grundsätzlich bis zu zwölf Monate aufbewahrt und anschliessend gelöscht oder anonymisiert. Bei Support-, Missbrauchs-, Klär- oder Beweisfällen kann die Löschung bis zum Abschluss des Vorgangs und im rechtlich erforderlichen Umfang ausgesetzt werden. Buchhaltungs- und Handelsbelege werden getrennt vom Chat nach den dafür geltenden gesetzlichen Fristen aufbewahrt. Fundstück kann Nachrichtenlänge und Sendefrequenz zum Schutz vor Spam und Missbrauch angemessen begrenzen.

Eine bestätigte Reservation ist noch kein Warenverkauf. Während ihrer Laufzeit kann der Käufer den Kauf verbindlich anfragen oder die Reservation ohne Kauf beenden. Erst die anschliessende ausdrückliche Verkaufsbestätigung des Verkäufers eröffnet den verbindlichen Handels-, Zahlungs- und Übergabeablauf. Bis dahin kann die Reservation unter Angabe eines sachlichen Grundes ohne Verkauf abgeschlossen werden. Ein ausdrücklich ohne Kauf beendeter Reservationsvorgang ist endgültig und kann durch denselben Käufer für dasselbe Inserat weder reaktiviert noch über die Warteliste erneut eröffnet werden. Der dokumentierte Abschluss und der zugehörige Chatverlauf bleiben für beide Parteien nachvollziehbar. Das Inserat wird danach grundsätzlich für andere Interessenten wieder freigegeben; es entsteht keine Verkaufsprovision und kein Kaufbeleg. Bei einem freiwilligen Käuferabbruch bleibt die Reservationsgebühr vollständig geschuldet. Bei einem Verkäuferabbruch wird eine offene Gebühr automatisch storniert oder eine bereits bezahlte Gebühr vollständig als Fundstück-Gutschrift verbucht. Eine anteilige Erstattung erfolgt nicht. Käuferseitig gemeldete Verkäuferprobleme und widersprüchliche Angaben werden nur auf ausdrückliche Supportanfrage individuell geprüft; erst dadurch entsteht ein Adminfall.

Für den verbindlichen Handelsablauf gelten grundsätzlich folgende Bearbeitungsfristen: Der Verkäufer beantwortet eine verbindliche Kaufanfrage innerhalb von 24 Stunden. Nach seiner Verkaufsbestätigung bezahlt der Käufer den Warenpreis innerhalb von zehn Kalendertagen, sofern im Angebot oder zwischen den Parteien keine andere Frist ausdrücklich vereinbart wurde. Meldet der Käufer die Zahlung, prüft und bestätigt der Verkäufer den tatsächlichen Eingang grundsätzlich innerhalb von drei Kalendertagen. Nach bestätigtem Zahlungseingang führen die Parteien Übergabe oder Versand und ihre Abschlussmeldung grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen durch. Hat eine Partei den gemeinsamen Abschluss bereits bestätigt, bestätigt oder beanstandet die Gegenpartei den Stand grundsätzlich innerhalb von drei Kalendertagen.

Die Akte bleibt unabhängig davon für beide Parteien zugänglich und zeigt bestätigte sowie noch offene Ereignisse getrennt an. Eine Partei kann ihre eigene erforderliche Handlung nachholen, auch wenn die andere Partei einen späteren gemeinsamen Schritt bereits gemeldet hat. Der Ablauf einer Bearbeitungsfrist bewirkt weder automatisch einen Vertragsabschluss noch eine automatische Bestätigung durch Schweigen. Fundstück kann erinnern, den Vorgang als überfällig markieren, Support anbieten oder bei widersprüchlichen Angaben einen Klärfall eröffnen. Zwingende Rechte sowie ausdrücklich vereinbarte abweichende Fristen bleiben vorbehalten.

Eine Bewertung wird erst freigeschaltet, wenn Käufer und Verkäufer den gemeinsamen Abschluss von Zahlung und Übergabe bestätigt haben und der Handelsvorgang bei Fundstück als abgeschlossen geführt wird. Eine einseitige Abschlussmeldung genügt nicht. Bewertungsberechtigt sind ausschliesslich die am dokumentierten Handel beteiligten Konten; jede Partei kann die jeweilige Gegenpartei grundsätzlich einmal pro Handelsvorgang bewerten. Bewertungen müssen wahrheitsgemäss, sachlich und auf eigene Erfahrungen aus dem konkreten Handel gestützt sein. Unzulässig sind insbesondere erfundene oder manipulierte Bewertungen, Beleidigungen, Drohungen, diskriminierende Inhalte, persönliche Daten, sachfremde Vorwürfe sowie Bewertungen, die als Druckmittel für Zahlungen, Preisnachlässe, Rückerstattungen oder andere Vorteile eingesetzt werden. Fundstück kann gemeldete Bewertungen prüfen, deren Sichtbarkeit während der Prüfung einschränken und rechtswidrige oder regelwidrige Inhalte entfernen. Unterschiedliche sachliche Einschätzungen werden nicht allein deshalb gelöscht; betroffene Parteien können Support oder Klärung verlangen.

7. Rückerstattungen

Beendet der Käufer eine bestätigte Reservation aus eigenem Entschluss, wegen fehlender Einigung, Nichterscheinens oder einer nicht vom Verkäufer verursachten Fristüberschreitung, bleibt die vollständig ausgewiesene Reservationsgebühr geschuldet; eine anteilige Erstattung erfolgt nicht. Beendet der Verkäufer die aktive Reservation, wird eine noch offene Reservationsgebühr automatisch storniert und eine bereits bezahlte Gebühr vollständig als klar bezeichnete Fundstück-Gutschrift verbucht. Dasselbe gilt bei einer von Fundstück verursachten Doppelreservation oder wenn Fundstück die Leistung nicht erbringen kann. Behauptet der Käufer einen vom Verkäufer verursachten Grund oder sind die Angaben widersprüchlich, entsteht nicht automatisch ein Adminfall. Der Käufer kann über den Fundstück-Support eine Prüfung verlangen; erst diese Supportanfrage eröffnet die individuelle Bearbeitung. Fundstück kann dafür Plattformdaten und geeignete Nachweise prüfen. Gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

8. Übergabe, Versand, Zahlung des Warenpreises und Gefahr

Käufer und Verkäufer vereinbaren Abholung, Übergabe, Versand und Zahlung des Warenpreises unmittelbar miteinander, sofern die jeweilige Funktion nichts anderes ausweist. Der Verkäufer ist erst nach vollständigem Eingang des Warenpreises zur Übergabe oder Versendung verpflichtet; eine vorzeitige Übergabe bleibt freiwillig und muss zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart werden. Bis zur vollständigen Zahlung und tatsächlichen Übergabe verbleiben Ware und Besitz beim Verkäufer. Der sachenrechtliche Eigentumsübergang und ein allfälliger Eigentumsvorbehalt richten sich nach dem zwingend anwendbaren Schweizer Recht. Fundstück besitzt und verwahrt die Ware nicht und übernimmt ohne ausdrückliche Zusage weder Versand noch Transport. Kosten, Leistungsort und Zeitpunkt des Gefahrübergangs richten sich nach der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer und dem anwendbaren Schweizer Recht. Bei einer später aktivierten Versand- oder Zahlungsabwicklung werden die ergänzenden Bedingungen vor dem Abschluss angezeigt.

9. Zustand, Mängel und Gewährleistung

Angebotene Waren sind häufig gebrauchte Einzelstücke. Beschreibung, Bilder, Zustandsangabe, zugesicherte Eigenschaften und ausdrücklich genannte Mängel sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Ein korrekt und deutlich ausgewiesener Zustand begründet nicht allein deshalb einen Anspruch, weil er nachträglich nicht gefällt. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere bei absichtlicher Täuschung, verschwiegenen wesentlichen Mängeln, fehlenden zugesicherten Eigenschaften oder Rechten Dritter. Art und Umfang der Gewährleistung richten sich nach der konkreten Vereinbarung, der Eigenschaft des Verkäufers als Privatperson oder gewerblicher Anbieter und dem anwendbaren Schweizer Recht.

10. Abonnements und kostenpflichtige Zusatzleistungen

Verkäufer-Abonnements und kostenpflichtige Zusatzleistungen werden unmittelbar zwischen Fundstück und dem buchenden Verkäufer vereinbart. Vor der Buchung zeigt Fundstück den gewählten Tarif, den Leistungsumfang, den Preis pro Monat, den tatsächlich geschuldeten Gesamtpreis, die Laufzeit, allfällige Rabatte sowie die Bedingungen für Ablauf und Verlängerung an. Eingaben können bis zum abschliessenden Buchungsschritt geändert oder abgebrochen werden.

Mit der ausdrücklichen Bestätigung dieser AGB und dem Klick auf die eindeutig bezeichnete Schaltfläche «Abo jetzt aktivieren» gibt der Verkäufer eine verbindliche, kostenpflichtige Bestellung ab. Fundstück bestätigt die Buchung elektronisch, aktiviert den gewählten Tarif unmittelbar und stellt dafür eine Rechnung beziehungsweise einen Beleg im Fundstück-Konto bereit. Die beim Abschluss gültige AGB-Version, der Zeitpunkt der Zustimmung, Tarif, Laufzeit und Preis können als Vertragsnachweis gespeichert werden.

Die angebotenen Laufzeiten betragen drei, sechs oder zwölf Monate. Das Abo beginnt mit der erfolgreichen Buchung und endet ohne Kündigung automatisch am angezeigten Enddatum. Verkäufer können die automatische Verlängerung freiwillig und ausdrücklich aktivieren. Sie ist nicht vorausgewählt und kann im Verkäuferkonto bis zum Ende der laufenden Laufzeit wieder ausgeschaltet werden. Ist sie aktiv, verlängert sich der gleiche Tarif um die zuvor gewählte Laufzeit und Fundstück erstellt dafür eine neue Rechnung zum bei der Aktivierung angezeigten Gesamtpreis. Eine automatische Abbuchung findet nicht statt. Bereits laufende Abonnements werden durch spätere Preisänderungen nicht verändert.

Der jeweils angezeigte Tarif bestimmt insbesondere die Zahl der verfügbaren Bilder pro Inserat und die während der Laufzeit anwendbare Plattformprovision. Nach Ablauf gelten für neue oder bearbeitete Inserate wieder die Leistungen des dann aktiven Tarifs beziehungsweise des Grundzugangs. Bereits veröffentlichte Inhalte werden nicht allein wegen des Ablaufs gelöscht; zusätzliche Funktionen können jedoch bis zu einer neuen Buchung eingeschränkt sein. Für einen während der Abo-Laufzeit verbindlich abgeschlossenen vermittelten Verkauf gilt der zu diesem Zeitpunkt aktive Provisionssatz.

Verkäufer ohne aktives Abonnement können pro Kalendermonat bis zu fünf neue Inserate veröffentlichen, sofern in der Buchungs- oder Kontenansicht keine abweichende, für den Nutzer günstigere Leistung angezeigt wird. Das kostenlose Monatskontingent wird zu Beginn jedes Kalendermonats neu bereitgestellt und nicht in spätere Monate übertragen. Massgeblich ist die erstmalige Veröffentlichung beziehungsweise Erstellung des neuen Inserats. Eine spätere Bearbeitung, Pausierung oder Reaktivierung desselben Inserats verbraucht kein weiteres Monatskontingent; Verkauf, Pausierung oder Löschung stellen innerhalb desselben Monats jedoch keinen bereits verwendeten Platz wieder her. Bestehende Inserate bleiben beim Monatswechsel grundsätzlich online und schmälern das neue Monatskontingent nicht.

Bei einem aktiven Abonnement gelten anstelle des kostenlosen Monatskontingents die im Tarif ausgewiesenen gleichzeitig nutzbaren Inseratplätze und sonstigen Tarifleistungen. Nicht verwendete aktive Plätze sind kein monatliches Guthaben und werden daher nicht kumuliert. Separat gebuchte zusätzliche Inseratplätze erhöhen die Kapazität nur im unmittelbar vor der Buchung angezeigten Umfang und Zeitraum. Nach Ablauf bleiben bereits zulässig veröffentlichte Inserate grundsätzlich online; neue Veröffentlichungen können bis zum Freiwerden eines Platzes, zum nächsten kostenlosen Monatskontingent oder zu einer weiteren Buchung eingeschränkt sein.

Die Rechnung wird mit der Buchung ausgestellt und ist nach den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen. Offene, bezahlte, gutgeschriebene oder stornierte Beträge werden im Fundstück-Konto dokumentiert. Ein vorhandenes Fundstück-Guthaben wird nur nach den dafür angezeigten Regeln angerechnet und ist nicht bar auszahlbar.

Bereits unmittelbar aktivierte und vertragsgemäss bereitgestellte digitale Leistungen werden grundsätzlich nicht allein wegen einer Meinungsänderung zurückerstattet. Kann Fundstück die gebuchte Leistung nicht oder wesentlich fehlerhaft bereitstellen, prüft Fundstück eine angemessene Nachbesserung, Gutschrift oder anteilige Rückerstattung. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

Für zusätzliche Bildplätze, Premium-Platzierungen und vergleichbare Einzelleistungen gelten der unmittelbar vor der Bestellung angezeigte Umfang, Preis und Zeitraum. Bezahlte Hervorhebungen garantieren weder eine bestimmte Reichweite noch einen Verkauf.

11. Premium-Platzierung, Suche und Sortierung

Bezahlte Hervorhebungen können die Sichtbarkeit, Kennzeichnung oder Reihenfolge eines Inserats für die angezeigte Dauer beeinflussen. Sie garantieren weder eine bestimmte Reichweite noch einen Verkauf. Daneben kann Fundstück Ergebnisse insbesondere nach Relevanz, Aktualität, Verfügbarkeit, Entfernung, Qualität, Sicherheit und Nutzerinteressen ordnen. Wesentliche bezahlte Einflüsse werden als solche erkennbar gemacht.

12. Bilder, Inhalte und Nutzungsrechte

Nutzer sichern zu, dass sie die erforderlichen Rechte an hochgeladenen Texten, Bildern und Medien besitzen und keine Persönlichkeits-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Rechte Dritter verletzen. Sie räumen Fundstück für die Dauer der Veröffentlichung und erforderlicher Nachweis- oder Sicherungsfristen ein nicht ausschliessliches, räumlich unbeschränktes und unentgeltliches Recht ein, diese Inhalte für Darstellung, technische Verarbeitung, Suche, Moderation, Bewerbung des konkreten Inserats und Betrieb der Plattform zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Ein Zugriff auf Kamera, Fotobibliothek oder Dateien erfolgt nur aufgrund einer vom Nutzer ausgelösten Funktion und der jeweiligen Geräte- oder Browserberechtigung.

13. Kommunikation, Bewertungen und Moderation

Nachrichten und kaufbezogene Kommunikation können für Support, Sicherheit, Betrugsprävention und Streitklärung gespeichert und bei begründetem Anlass von berechtigten Administratoren geprüft werden. Bewertungen müssen auf einer tatsächlichen Erfahrung beruhen, sachlich sein und dürfen weder manipuliert noch gegen Vorteile abgegeben werden. Unzulässig sind insbesondere Spam, Beleidigungen, Drohungen, Täuschungen, externe betrügerische Zahlungsaufforderungen und die Umgehung von Schutz- oder Gebührenmechanismen. Fundstück kann Inhalte moderieren, entfernen und die Reichweite einschränken. Zugriffe berechtigter Administratoren auf nicht öffentliche Kommunikation werden nachvollziehbar protokolliert.

Freigegebene Nutzerkonten können Inserate melden, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige oder unzulässige Waren, Betrug, irreführende Angaben, Sicherheitsrisiken oder Verletzungen von Rechten Dritter bestehen. Meldungen müssen nach bestem Wissen wahrheitsgemäss, sachlich und hinreichend konkret erfolgen. Eine einzelne Meldung führt nicht automatisch zur Sperrung oder Entfernung eines Inserats; Fundstück prüft den Sachverhalt und trifft die Moderationsentscheidung.

Willkürliche, wissentlich falsche, schikanöse oder massenhaft abgegebene Meldungen sind unzulässig. Zum Schutz vor Missbrauch kann Fundstück die Zahl der Meldungen technisch begrenzen, doppelte offene Meldungen verhindern und die Ergebnisse abgeschlossener Prüfungen kontobezogen auswerten. Werden innerhalb von 30 Tagen wiederholt Meldungen als unbegründet abgeschlossen, kann Fundstück nach drei Fällen einen Hinweis erteilen und nach fünf Fällen die Meldefunktion grundsätzlich für sieben Tage einschränken. Sicherheitsanliegen können während einer solchen Einschränkung weiterhin über den Support vorgebracht werden. Entscheidungen mit weitergehenden Auswirkungen werden nicht allein aufgrund einer automatischen Einstufung getroffen und können durch Fundstück überprüft werden.

E-Mails, Versandprotokolle und im Konto angezeigte Systemmeldungen dokumentieren die technische Kommunikation und den bei Fundstück zum Versandzeitpunkt gespeicherten Bearbeitungsstand. Eine Zahlungsbestätigung per E-Mail oder ein Eintrag im Mailverlauf ist für sich allein keine Quittung und kein selbständiger Nachweis dafür, dass eine Forderung tatsächlich und vollständig bezahlt wurde. Massgeblich sind der in der Fundstück-Buchhaltung verbuchte Zahlungseingang, die zugehörige Rechnung oder Gutschrift und die zugrunde liegenden Zahlungsunterlagen. Das Recht eines Zahlenden, eine Quittung zu verlangen, sowie zwingende gesetzliche Beweisregeln bleiben unberührt.

14. Sperrung und Beendigung

Bei Verstössen, Sicherheitsrisiken, offenen Forderungen oder begründetem Missbrauchsverdacht kann Fundstück Nutzer verwarnen, einzelne Funktionen beschränken, Inserate entfernen oder Konten vorübergehend sperren. Bei schweren oder wiederholten Verstössen ist eine dauerhafte Sperrung möglich. Soweit Sicherheit, Beweissicherung oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen, werden Grund und mögliche Kontaktstelle mitgeteilt. Offene Gebühren, Reservierungen, Käufe, Rückerstattungen und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben von einer Kontolöschung unberührt.

15. Papierkorb und Löschung von Inseraten

Gelöschte Inserate können zunächst für 30 Tage in einem Papierkorb aufbewahrt und innerhalb dieser Frist wiederhergestellt werden. Danach dürfen Inhalte endgültig gelöscht oder anonymisiert werden. Abrechnungs-, Transaktions-, Sicherheits- und Nachweisdaten können im erforderlichen gesetzlichen oder sachlich begründeten Umfang länger aufbewahrt werden. Aktive Reservierungen und laufende Handelsvorgänge können eine sofortige Löschung verhindern und eine individuelle Prüfung erforderlich machen.

16. Verfügbarkeit, Beta-Betrieb und Haftung

Im Beta-Betrieb können Funktionen geändert, eingeschränkt oder vorübergehend deaktiviert werden. Fundstück bemüht sich um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb, garantiert aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit oder einen bestimmten Verkaufserfolg. Fundstück haftet nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen für eigene Leistungen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Fundstück nicht für Zustand, Rechtmässigkeit, Erfüllung oder Verhalten der Käufer und Verkäufer und nicht für Störungen ausserhalb seines Einflussbereichs. Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder soweit zwingendes Recht entgegensteht.

17. Digitale Hilfsmittel und KI

Fundstück darf für Betrieb, Suche, Support, Moderation, Qualitätssicherung, Betrugsprävention und Weiterentwicklung digitale sowie KI-gestützte Werkzeuge einsetzen. Solche Werkzeuge können Hinweise und Vorschläge liefern; Nutzer bleiben für ihre Inserate und Entscheidungen verantwortlich. Personenbezogene Daten werden nach den Datenschutzhinweisen bearbeitet. Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen sollen nicht ausschliesslich auf einer automatischen Bewertung beruhen, sofern keine gesetzlich zulässige Grundlage und angemessene Überprüfungsmöglichkeit besteht.

18. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der jeweils veröffentlichten Datenschutzerklärung. Nutzer sollen in öffentlich sichtbaren Inseraten, Profilen oder Bildern keine vertraulichen Angaben veröffentlichen. Gesetzliche Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und weitere datenschutzrechtliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

19. Erfassungsfunktionen, automatische Darstellung, Benachrichtigungen und Challenges

Fundstück kann Inseratsentwürfe im Nutzerkonto oder vorübergehend auf dem verwendeten Gerät zwischenspeichern. Ein Entwurf ist noch kein veröffentlichtes Inserat. Die Wiederherstellung eines Entwurfs kann bei Löschung, Gerätewechsel, technischen Störungen oder Ablauf einer Speicherfrist nicht garantiert werden. Nutzer müssen Titel, Beschreibung, Preis, Bilder und weitere Angaben vor der Veröffentlichung prüfen.

Für die Spracheingabe kann der Nutzer die Diktierfunktion seiner eigenen Geräte- oder Bildschirmtastatur verwenden. Soweit Fundstück keine eigene Sprachaufnahme ausdrücklich anbietet, erhält Fundstück keine Audiodatei, sondern nur den vom Gerät in Text umgewandelten Inhalt. Erkennungs- und Übertragungsfehler sind vor der Veröffentlichung zu korrigieren; für den freigegebenen Inseratstext bleibt der Nutzer verantwortlich.

Inserate können anhand objektiver Merkmale wie Preis, Kategorie, Verfügbarkeit, Aktualität, Standort oder Qualität automatisch zusätzlichen Sammlungen, Empfehlungen oder Themenbereichen zugeordnet werden. Dazu zählt insbesondere eine zusätzliche Darstellung preisgünstiger Fundstücke. Die ursprüngliche Inseratskategorie wird dadurch nicht geändert. Fundstück kann solche Zuordnungen anpassen oder entfernen; daraus entsteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Reichweite oder Dauer der Sichtbarkeit.

Systemmeldungen können im Konto, über die Benachrichtigungsglocke, per E-Mail oder – nach gesonderter Gerätefreigabe – als Push-Mitteilung bereitgestellt werden. Fundstück kann die technische Zustellung ausserhalb des eigenen Systems nicht garantieren. Für Vorgänge und Fristen ist der im Fundstück-Konto beziehungsweise in der zugehörigen Akte dokumentierte Stand massgeblich; Nutzer müssen diesen bei laufenden Vorgängen angemessen kontrollieren.

Challenges, Fortschrittsanzeigen, Serien, Abzeichen und vergleichbare Funktionen dienen der Motivation und Orientierung. Eine Aktivität zählt erst, wenn die jeweils angezeigten Bedingungen erfüllt und der Vorgang technisch registriert wurde, insbesondere bei Inseraten erst nach erfolgreicher Veröffentlichung. Gelöschte, gesperrte, unzulässige, manipulierte oder missbräuchlich mehrfach erstellte Inhalte können aus der Wertung entfernt werden. Solche Funktionen begründen keinen Anspruch auf Geld, Guthaben, Sachpreise oder andere Leistungen, sofern eine konkrete Challenge nicht ausdrücklich abweichende Teilnahme- und Gewinnbedingungen ausweist.

20. Änderungen der AGB

Fundstück kann diese AGB an neue Funktionen, gesetzliche Anforderungen oder betriebliche Entwicklungen anpassen. Wesentliche Änderungen werden registrierten Nutzern in geeigneter Form und mit angemessener Vorlaufzeit mitgeteilt. Für bereits abgeschlossene Käufe oder Reservierungen gilt grundsätzlich die beim Abschluss akzeptierte Fassung. Soweit eine erneute Zustimmung rechtlich erforderlich oder wegen der Bedeutung der Änderung angemessen ist, werden aktive Funktionen erst nach dieser Zustimmung weiter nutzbar.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Betreiberangaben und der betriebliche Gerichtsstand sind im Impressum aufgeführt. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen.

Zahlungsfrist und Warenübergabe bei Direktkäufen

Nach einem verbindlichen Direktkauf stellt Fundstück den Vertragsparteien im Auftrag des Verkäufers einen elektronischen Kaufbeleg mit Zahlungsinformation bereit. Sofern im Angebot nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde, muss der Käufer den vollständigen Warenpreis innerhalb von zehn Kalendertagen ab Vertragsabschluss direkt an den Verkäufer bezahlen. Der Verkäufer ist erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Übergabe oder Versendung verpflichtet. Bis dahin verbleiben Ware und Besitz beim Verkäufer. Der sachenrechtliche Eigentumsübergang und ein allfälliger Eigentumsvorbehalt richten sich nach dem zwingend anwendbaren Schweizer Recht. Fundstück dokumentiert den Vorgang, ist aber weder Verkäufer noch Empfänger des Warenpreises.

Laufzeit und Reaktivierung gewöhnlicher Inserate

Ein gewöhnliches Inserat bleibt ab seiner Veröffentlichung oder letzten Reaktivierung grundsätzlich 60 Kalendertage sichtbar. Vor Ablauf kann Fundstück den Verkäufer erinnern. Erfolgt keine Bestätigung, wird das Inserat pausiert und ist nicht mehr öffentlich sichtbar. Der Verkäufer kann während weiterer 30 Tage bestätigen, dass der Artikel weiterhin verfügbar und die Angaben aktuell sind, und das Inserat damit kostenlos für weitere 60 Tage reaktivieren. Ohne Reaktion wird es anschliessend in das Inseratarchiv verschoben. Laufende Reservationen, Käufe und Klärfälle können die Pausierung oder Archivierung bis zum Abschluss des Vorgangs verhindern.

Die Reaktivierung betrifft ausschliesslich das gewöhnliche Inserat. Premium- und Schaufensterplatzierungen, zusätzliche Bildplätze sowie andere kostenpflichtige Zusatzleistungen werden dadurch weder verlängert noch erneut gebucht. Für diese Leistungen gelten weiterhin die bei ihrer separaten ausdrücklichen Buchung angezeigten Preise, Laufzeiten und Bestätigungen. Eine Reaktivierung lässt das Inserat nicht als neu erstellt erscheinen; Fundstück kann stattdessen den Zeitpunkt der letzten Verfügbarkeitsbestätigung anzeigen.

Meldung von Inseraten und Schutz vor Missbrauch

Freigegebene Nutzerkonten können Inserate melden, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige oder unzulässige Waren, Betrug, irreführende Angaben, Sicherheitsrisiken oder Verletzungen von Rechten Dritter bestehen. Meldungen müssen nach bestem Wissen wahrheitsgemäss, sachlich und hinreichend konkret erfolgen. Eine einzelne Meldung führt nicht automatisch zur Sperrung oder Entfernung eines Inserats; Fundstück prüft den Sachverhalt und trifft die Moderationsentscheidung.

Willkürliche, wissentlich falsche, schikanöse oder massenhaft abgegebene Meldungen sind unzulässig. Zum Schutz vor Missbrauch kann Fundstück die Zahl der Meldungen technisch begrenzen, doppelte offene Meldungen verhindern und die Ergebnisse abgeschlossener Prüfungen kontobezogen auswerten. Werden innerhalb von 30 Tagen wiederholt Meldungen als unbegründet abgeschlossen, kann Fundstück nach drei Fällen einen Hinweis erteilen und nach fünf Fällen die Meldefunktion grundsätzlich für sieben Tage einschränken. Sicherheitsanliegen können während einer solchen Einschränkung weiterhin über den Support vorgebracht werden. Entscheidungen mit weitergehenden Auswirkungen werden nicht allein aufgrund einer automatischen Einstufung getroffen und können durch Fundstück überprüft werden.

9. Bilder, Kamera und Medienzugriff

Fundstück kann den Zugriff auf Kamera, Fotobibliothek oder Dateien anfragen, wenn Nutzer aktiv Bilder oder Medien für Inserate, Profile, Nachrichten, Supportfälle oder die Dokumentation eines Handels hochladen möchten. Der Zugriff erfolgt nicht dauerhaft und nicht heimlich, sondern nur im Zusammenhang mit einer durch den Nutzer ausgelösten Funktion und im Rahmen der jeweiligen Geräte- und Browserberechtigung.

Hochgeladene Bilder und Medien dürfen durch Fundstück gespeichert, technisch verarbeitet, komprimiert, angezeigt, geprüft und moderiert werden, soweit dies für Marktplatzbetrieb, Sicherheit, Betrugsprävention, Support, Streitklärung, Qualitätssicherung oder die Durchsetzung der Plattformregeln erforderlich ist.

10. Kommunikation, Chat und Moderation

Nachrichten, Systemmeldungen und kaufbezogene Kommunikation auf Fundstück können gespeichert und durch berechtigte Administratoren geprüft werden. Dies dient insbesondere Support, Betrugsprävention, Streitklärung, Schutz der Nutzer, Erkennung von Umgehungsversuchen, Missbrauch, Beleidigungen, externen Zahlungsaufforderungen oder sonstigen Verstössen gegen die Plattformregeln.

Fundstück kann bei begründetem Anlass Inhalte moderieren, Nutzer verwarnen, Funktionen einschränken, Inserate entfernen, Chats auswerten, Konten sperren oder weitere Massnahmen treffen. Zugriffe berechtigter Administratoren auf Chatverläufe werden nachvollziehbar protokolliert.

Stand der AGB: laufend gepflegt